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Australien vergibt den Daueraufenthalt vor allem über das Punktesystem für Fachkräfte (SkillSelect), über Arbeitgeber oder Familie. Junge Deutsche können mit dem Working Holiday Visa kommen. Die Einbürgerung ist nach 4 Jahren Aufenthalt, davon 1 Jahr als Permanent Resident, möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Interessenbekundung in SkillSelect mit Punkten (Alter unter 45, Englisch, Ausbildung, Erfahrung)
Anerkennung der Qualifikation (Skills Assessment)
190/491: Nominierung durch einen Bundesstaat bzw. regionale Region
Gültigkeit: 189/190: Permanent Residence; 491: 5 Jahre befristet, danach PR möglich
Arbeit
Employer Sponsored (z. B. Subclass 482 Skills in Demand, 186)
Fachkräfte mit australischem Arbeitgeber
Sponsoring durch den Arbeitgeber
Berufserfahrung und Qualifikation passend zum Beruf
Gültigkeit: befristet bzw. Permanent Residence (186)
Arbeit
Working Holiday (Subclass 417)
Deutsche von 18 bis 35 Jahren
Ausreichende Mittel für den Start
Gesundheits- und Charaktervoraussetzungen
Gültigkeit: 12 Monate, Verlängerung um bis zu 2 weitere Jahre bei Arbeit in bestimmten Regionen/Branchen
Familie
Partner Visa (Subclass 820/801, 309/100)
Ehe- und De-facto-Partner von Australiern bzw. Permanent Residents
Nachweis einer echten, fortbestehenden Partnerschaft
Gültigkeit: zunächst befristet, später Permanent Residence
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 4 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Permanent Residence wird direkt über Fachkräfte-, Arbeitgeber- oder Familienvisa erteilt. Ein reines Ruhestandsvisum für Neuantragsteller gibt es nicht mehr; das Investorenprogramm (Significant Investor) wurde 2024 geschlossen.
Einbürgerung (Conferral) nach 4 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Australien unmittelbar vor dem Antrag, davon die letzten 12 Monate als Permanent Resident; insgesamt höchstens 12 Monate Abwesenheit, davon höchstens 90 Tage im letzten Jahr. Dazu Staatsbürgerschaftstest und guter Leumund.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
4 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Keine Erleichterung für Ehepartner
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (AUS 21-24)
Person must have been lawfully resident in Australia for 4 years immediately prior to making the application and holding permanent resident status for the last 12 months of that period. Minister must be satisfied that the person is likely to reside, or to continue to reside, in Australia or to maintain a close and continuing association with Australia.
Verzicht (AUS 21-24)
–
Sprache (AUS 21-24)
Person is required to sit a citizenship test (English language skills and knowledge about Australia and Australian citizenship).
Staatskunde (AUS 21-24)
Person is required to sit a citizenship test (English language skills and knowledge about Australia and Australian citizenship).
Ehe (No provision)
n.a. Note: No direct basis for acquisition. Person who is the spouse of a citizen has to apply in his/her own right under mode A06. However, under AUS 22(9), where a person is the spouse, de facto partner or surviving spouse of a citizen at the time of making his/her application, the Minister may treat a period in which the person was not present in Australia but was spouse/de facto partner, and was a permanent resident of Australia, and had a close and continuing connection with Australia, as a period in which the person was present in Australia for the purposes of satisfying the general residency requirement.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.