# Aufenthaltserlaubnis Armenien: Aufenthalt & Einbürgerung

> Armenien: Daueraufenthalt nach 3 Jahren, Einbürgerung nach 3 Jahren, Doppelpass erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/armenien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 3 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 3 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Deutsche dürfen bis zu 180 Tage pro Jahr ohne Visum in Armenien bleiben. Eine Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr, 5 Jahre oder unbefristet) ist vergleichsweise unkompliziert über Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familie erhältlich. Nach 3 Jahren ist die Einbürgerung möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- Befristete Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr) – Arbeitnehmer, Unternehmer, Studierende, Familienangehörige
- Daueraufenthalt (5 Jahre) – Ausländer nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt oder mit armenischen Familienangehörigen
- Sonderaufenthalt (10 Jahre) – Personen armenischer Abstammung oder mit besonderen Verdiensten

## Amtliche Quellen

- [Armenian Lawyer: Armenia residence permits – temporary, permanent and special status](https://armenian-lawyer.com/immigration/armenia-residence-permits-made-simple-temporary-permanent-and-special-status-who-qualifies-and-how-to-apply/)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Armenien](https://auswander.com/atlas/armenien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
