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Auswandern nach Armenien

Aufenthalt & Einbürgerung: Armenien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen bis zu 180 Tage pro Jahr ohne Visum in Armenien bleiben. Eine Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr, 5 Jahre oder unbefristet) ist vergleichsweise unkompliziert über Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familie erhältlich. Nach 3 Jahren ist die Einbürgerung möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Befristete Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr)

Arbeitnehmer, Unternehmer, Studierende, Familienangehörige

  • Arbeitserlaubnis bzw. Unternehmensregistrierung, Studienplatz oder Familienbeziehung
  • Antrag bei der Migrations- und Staatsbürgerschaftsbehörde

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Weitere

Daueraufenthalt (5 Jahre)

Ausländer nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt oder mit armenischen Familienangehörigen

  • Nachweis von Aufenthalt bzw. Familienbeziehung, Einkommen und Wohnung

Gültigkeit: 5 Jahre, verlängerbar

Weitere

Sonderaufenthalt (10 Jahre)

Personen armenischer Abstammung oder mit besonderen Verdiensten

  • Entscheidung der Regierung

Gültigkeit: 10 Jahre

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 3 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 3 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ist eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis (Daueraufenthalt) möglich.

Einbürgerung nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, mit Armenischkenntnissen und Verfassungskenntnissen. Armenien erlaubt seit 2007 die doppelte Staatsangehörigkeit.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
3 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (ARM 13)
Person has been lawfully resident in Armenia for 3 years.
Verzicht (ARM 13)
–
Sprache (ARM 13)
Proficiency in the Armenian language required.
Staatskunde (ARM 13)
Familiarity with the Constitution of the Republic of Armenia required.
Ehe (ARM 13)
Person is married to a citizen for at least two years and has resided in Armenia for at least 365 days. Other conditions: see A06 (except residence requirement and language proficiency).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Armenian Lawyer: Armenia residence permits – temporary, permanent and special status
  2. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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