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Deutsche dürfen bis zu 180 Tage pro Jahr ohne Visum in Armenien bleiben. Eine Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr, 5 Jahre oder unbefristet) ist vergleichsweise unkompliziert über Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familie erhältlich. Nach 3 Jahren ist die Einbürgerung möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Arbeitserlaubnis bzw. Unternehmensregistrierung, Studienplatz oder Familienbeziehung
Antrag bei der Migrations- und Staatsbürgerschaftsbehörde
Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar
Weitere
Daueraufenthalt (5 Jahre)
Ausländer nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt oder mit armenischen Familienangehörigen
Nachweis von Aufenthalt bzw. Familienbeziehung, Einkommen und Wohnung
Gültigkeit: 5 Jahre, verlängerbar
Weitere
Sonderaufenthalt (10 Jahre)
Personen armenischer Abstammung oder mit besonderen Verdiensten
Entscheidung der Regierung
Gültigkeit: 10 Jahre
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 3 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 3 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ist eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis (Daueraufenthalt) möglich.
Einbürgerung nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, mit Armenischkenntnissen und Verfassungskenntnissen. Armenien erlaubt seit 2007 die doppelte Staatsangehörigkeit.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
3 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (ARM 13)
Person has been lawfully resident in Armenia for 3 years.
Verzicht (ARM 13)
–
Sprache (ARM 13)
Proficiency in the Armenian language required.
Staatskunde (ARM 13)
Familiarity with the Constitution of the Republic of Armenia required.
Ehe (ARM 13)
Person is married to a citizen for at least two years and has resided in Armenia for at least 365 days. Other conditions: see A06 (except residence requirement and language proficiency).
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.