Aufenthaltserlaubnis Argentinien: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Argentinien vergibt vorübergehende Aufenthaltstitel u. a. an Rentner (Pensionado) und Personen mit passivem Einkommen (Rentista); nach einigen Jahren folgt der Daueraufenthalt. Seit Mai 2025 (Dekret 366/2025) gelten strengere Migrationsregeln. Die Staatsangehörigkeit kann nach 2 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt beantragt werden.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residencia temporaria – Pensionado
Rentner mit staatlicher oder privater Rente
Monatliche Rente von mindestens 5 gesetzlichen Mindestlöhnen (Betrag in ARS ändert sich laufend)
Antrag online über RaDEX bzw. beim Konsulat
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residencia temporaria – Rentista
Personen mit regelmäßigem passivem Einkommen (Zinsen, Mieten, Dividenden)
Passives Einkommen von mindestens 5 Mindestlöhnen pro Monat
Keine Anstellung bei argentinischen Unternehmen
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Arbeit
Residencia temporaria – Trabajador
Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag in Argentinien
Arbeitsvertrag mit registriertem Arbeitgeber
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 3 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 2 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach mehreren Jahren vorübergehendem Aufenthalt (in der Regel 3) kann der Daueraufenthalt (residencia permanente) beantragt werden; Ehepartner und Eltern von Argentiniern erhalten ihn direkt.
Die Einbürgerung wird bei einem Bundesgericht beantragt: mindestens 2 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt (seit Dekret 366/2025 setzen Unterbrechungen die Frist zurück), Spanischkenntnisse und Straffreiheit. Argentinien verlangt keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
2 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Person is the spouse of a citizen. Other conditions: see A06 (except residence requirement). (Note: Provision used to discriminate between men and women. After the ratification by Argentina of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women on 15 July 1985 and the adoption of the 1994 Argentinean Constitution which includes this convention in Art. 75 (22), this discrimination ceased to exist and the provision applies to both men and women.)
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.