Aufenthaltserlaubnis Andorra: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Andorra ist nicht Teil der EU-Freizügigkeit; Aufenthalt gibt es als aktive Residenz (Arbeit oder Selbstständigkeit, mit Einwanderungsquote) oder als passive Residenz ohne Erwerbstätigkeit mit hoher Investition. Die Einbürgerung setzt 20 Jahre Aufenthalt und den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus.
Aufenthaltstitel
Arbeit
Residència i treball (Angestellte)
Angestellte andorranischer Arbeitgeber
Arbeitsvertrag; Antrag im Rahmen der jährlichen Einwanderungsquote
Unternehmer und Selbstständige mit eigener Firma in Andorra
Genehmigung der Auslandsinvestition und Firmengründung
Zahlung von 50.000 € (nach Gesetz 2/2026 nicht mehr rückzahlbar)
Mindestens 183 Tage Aufenthalt pro Jahr
Gültigkeit: zunächst 1 Jahr, dann verlängerbar
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residència passiva (ohne Erwerbstätigkeit)
Finanziell unabhängige Personen, auch Rentner
Investition von 1 Mio. € in andorranische Vermögenswerte, alternativ Wohnimmobilie ab 800.000 € oder 400.000 € im staatlichen Wohnungsfonds (Gesetz 2/2026)
Zahlung von 50.000 € an den Staat (plus 12.000 € je Angehörigem)
Einkommen von mindestens dem 3-fachen Mindestlohn, mindestens 90 Tage Aufenthalt pro Jahr
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 20 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 20 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Ein unbefristeter Aufenthalt ist erst nach sehr langer Aufenthaltsdauer möglich (in der Regel 20 Jahre).
Einbürgerung nach 20 Jahren Hauptwohnsitz in Andorra mit Kenntnissen der katalanischen Sprache. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.