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Auswandern nach Andorra

Aufenthalt & Einbürgerung: Andorra

Aufenthaltserlaubnis Andorra: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Andorra ist nicht Teil der EU-Freizügigkeit; Aufenthalt gibt es als aktive Residenz (Arbeit oder Selbstständigkeit, mit Einwanderungsquote) oder als passive Residenz ohne Erwerbstätigkeit mit hoher Investition. Die Einbürgerung setzt 20 Jahre Aufenthalt und den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Residència i treball (Angestellte)

Angestellte andorranischer Arbeitgeber

  • Arbeitsvertrag; Antrag im Rahmen der jährlichen Einwanderungsquote
  • Unterkunft, Führungszeugnis, Krankenversicherung (CASS)

Gültigkeit: zunächst 1 Jahr, dann verlängerbar

Selbstständigkeit

Residència per compte propi (Selbstständige)

Unternehmer und Selbstständige mit eigener Firma in Andorra

  • Genehmigung der Auslandsinvestition und Firmengründung
  • Zahlung von 50.000 € (nach Gesetz 2/2026 nicht mehr rückzahlbar)
  • Mindestens 183 Tage Aufenthalt pro Jahr

Gültigkeit: zunächst 1 Jahr, dann verlängerbar

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Residència passiva (ohne Erwerbstätigkeit)

Finanziell unabhängige Personen, auch Rentner

  • Investition von 1 Mio. € in andorranische Vermögenswerte, alternativ Wohnimmobilie ab 800.000 € oder 400.000 € im staatlichen Wohnungsfonds (Gesetz 2/2026)
  • Zahlung von 50.000 € an den Staat (plus 12.000 € je Angehörigem)
  • Einkommen von mindestens dem 3-fachen Mindestlohn, mindestens 90 Tage Aufenthalt pro Jahr

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 20 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 20 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Ein unbefristeter Aufenthalt ist erst nach sehr langer Aufenthaltsdauer möglich (in der Regel 20 Jahre).

Einbürgerung nach 20 Jahren Hauptwohnsitz in Andorra mit Kenntnissen der katalanischen Sprache. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Llei qualificada de residències passives (Consell General)
  2. Alto Andorra: Passive Residency Investment raised to €1M (Law 2/2026)
  3. IMI Daily: Andorra Parliament reshapes passive residency thresholds

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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