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Auswandern nach Albanien

Aufenthalt & Einbürgerung: Albanien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen ein Jahr lang visumfrei in Albanien bleiben. Für einen dauerhaften Wohnsitz gibt es Aufenthaltsgenehmigungen u. a. für Rentner, digitale Nomaden (Unique Permit), Arbeitnehmer und Immobilienbesitzer. Nach 5 Jahren ist der Daueraufenthalt möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Aufenthaltsgenehmigung für Rentner

Rentner mit ausländischer Rente

  • Jährliche Rente von mindestens 1,2 Mio. ALL (rund 12.000 €) auf ein albanisches Konto
  • Krankenversicherung, notarieller Wohnnachweis

Gültigkeit: 1 Jahr, danach 2 + 2 + 5 Jahre

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Unique Permit (Digitale Nomaden)

Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber oder Kunden

  • Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag mit ausländischem Unternehmen bzw. Kunden
  • Krankenversicherung, Wohnnachweis

Gültigkeit: 1 Jahr, bis zu 4-mal verlängerbar

Weitere

Visumfreier Aufenthalt

Deutsche Staatsangehörige

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr pro Kalenderjahr

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt mit Albanischkenntnissen, Wohnung und Einkommen (3 Jahre bei Ehe mit albanischen Staatsangehörigen). Albanien erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (ALB 8)
Person has been lawfully resident in Albania for 7 continuous years and posseses permanent residence permit that is available at the time of application
Verzicht (ALB 8)
–
Sprache (ALB 8)
Person possesses knowledge of Albanian language (in writing and speech)
Staatskunde (ALB 8)
Person has turned 18, possesses legal capacity to act, has been lawfully resident in Albania for 7 continuous years and posseses permanent residence permit that is available at the time of application, possesses dwelling and sufficient income, has not been sentenced in any country for a criminal offence that carries a prison sentence of at least 3 years (exemption only if the sentence was given for political motives), possesses knowledge of Albanian language (in writing and speech), does not pose a threat to public order and national security of the Republic of Albania.
Ehe (ALB 8(3))
Person has been married to an Albanian citizen for at least 3 years and has lawfully and continuously resided in Albania for 1 year.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Exit News: Approved law on foreigners paves way for pensioners and digital nomads
  2. BrightTax: The Albania Digital Nomad Visa (Unique Permit)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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