Flagge Afghanistan

Auswandern nach Afghanistan

Aufenthalt & Einbürgerung: Afghanistan

Aufenthaltserlaubnis Afghanistan: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

Mehr über Afghanistan und Vergleich mit anderen Ländern in der kostenlosen auswander.com[munity]

Aufenthaltstitel

Keine aktuellen Informationen verfügbar. Zu Visa und Aufenthaltstiteln für Afghanistan liegen uns noch keine geprüften Angaben vor. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaft des Landes in Deutschland und die zuständige Einwanderungsbehörde.

Länderinformationen und Auslandsvertretungen beim Auswärtigen Amt

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (AFG 15)
Person has been resident in Afghanistan for 5 years.
Verzicht (AFG 15)
–
Sprache (AFG 15)
–
Staatskunde (AFG 15)
–
Ehe (AFG 18)
Person is the spouse of a citizen and the marriage was concluded in accordance with Islamic Sharia law.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

Jetzt kostenlos in der auswander.com[munity] registrieren!